Betrieblicher Ersthelfer für Mitglieder RAG Schießsport

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf den Verfahrensablauf zum Betrieblicher Ersthelfer für Mitglieder RAG Schießsport (beigefügt) hin.

Das ausgefüllte Abrechnungsformular muss vor dem Betrieblicher Ersthelfer Lehrgang über die zuständige Geschäftsstelle an die Bundesgeschäftsstelle – MilAusb zur Genehmigung.

Im Feld: Bestätigung durch das Unternehmen

Sind nur Daten der Bundesgeschäftsstellen vorgesehen, genauso wie beim Stempel.

Es unterschreibt hier kein RAG Vorsitzender auch nicht die GeschSt.

Die Genehmigung geht dann an den Beantragenden zurück und der Lehrgang kann durchgeführt werden.

Diese Mail mit bitte an die RAG Schießsport Untergliederungen verteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Michael Maniura

Landesgeschäftsführer